Führerschein mit 17 Jahren
Du willst selber Autofahren, hast aber keine Lust bis zum 18. Geburtstag zu warten? Mit Begleitung geht das schon ein Jahr früher!
Auch in Schleswig-Holstein gibt es das begleitete Fahren mit 17 Jahren (kurz „BF 17“).
Dabei kann jeder Begleitperson sein, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Er muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens fünf Jahre in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, und
- darf höchstens einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
Begleitpersonen müssen nicht erziehungsberechtigt sein.
Und wie sieht das nun genau aus? Das listet die folgende Tabelle auf:
Ab wann? | Was ist wichtig oder zwingend? |
---|---|
16 1/2 Jahre | Führerscheinausbildung in der Fahrschule: Ausbildung zur Klasse B oder BE wie bisher, nur ein Jahr früher. Voraussetzungen für Führerscheinbewerber: – keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen Voraussetzungen für Begleitpersonen: – Namentliche Benennung bei Antragstellung – Mindestens 30 Jahre alt – Mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B – Maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg |
Erfolgreiche Führerscheinprüfung | |
17 Jahre | Die Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung wird erteilt und eine Prüfungsbescheinigung aushändigt |
Bis 18 Jahre | Fahren mit Begleitung und sammeln von Fahrpraxis: – Der Fahranfänger ist der verantwortliche Fahrzeugführer – Er darf nur zusammen mit einer Begleitperson fahren – Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland – Die Begleitpersonen haben nur Beratungsfunktion – Die zweijährige Probezeit läuft sofort |
18 Jahre | Die unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt und der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt |
Unser Tipp:
Als Vorbereitung empfehlen wir Fahranfängern und Begleitpersonen die Teilnahme an unserem Vorbereitungskurs. Das ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, bereitet aber alle Beteiligten perfekt auf das begleitete Fahren vor.
Mehr zum begleiteten Fahren ab 17 findest Du hier: