Fahrschule Ulf Jörgensen - Die Profis für Fahrtechnik und Training

Ausbildung - Übersicht aller Klassen

Es gibt viele verschiedene Führerscheinklassen, die jeweils für andere Fahrzeuge gelten. Im Einzelnen sind das aktuell folgende Klassen:

Klasse /
Einschluss
Vorbesitz /
Mindestalter
Fahrzeuge und
Berechtigung
Befristung /
Bemerkungen

A

Grafik Motorrad

Einschluss:
A1, A2, AM

  • 24 Jahre
    bei Direktzugang
  • 21 Jahre
    bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen über 15kW
  • 20 Jahre
    bei Krafträdern bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz A2

Krafträder:

  • auch mit Beiwagen
  • über 45 km/h
  • über 50 cm³

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge:

  • über 45 km/h
  • über 50 cm³
  • über 15 kW
  • Keine Befristung der Besitzdauer.
  • Bei 2 Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung.

A2

Grafik Motorrad

Einschluss:
A1, AM

  • 18 Jahre

Krafträder:

  • auch mit Beiwagen
  • bis 35 kW
  • Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/Kg
  • Keine Befristung der Besitzdauer.
  • Bei 2 Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung.

A1

Grafik Motorrad

Einschluss:
AM

  • 16 Jahre

Krafträder:

  • auch mit Beiwagen
  • bis 125 cm³
  • bis 11 kW
  • Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/Kg

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge:

  • über 45 km/h
  • über 50 cm³
  • bis 15 kW
  • Keine Befristung der Besitzdauer.

AM

Grafik Mofa

Einschluss:
Keine

  • 16 Jahre

Zweirädrige Kleinkrafträder:

  • auch mit Beiwagen
  • auch Fahrräder mit Hilfsmotor
  • bis 45 km/h
  • bis 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
  • bis 4 kW bei Elektromotor

 

Dreirädrige Kleinkrafträder:

  • bis 45 km/h
  • bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • bis 4 kW bei Elektromotor oder anderem Verbrennungsmotor

 

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:

  • bis 45 km/h
  • bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • bis 4 kW bei Elektromotor oder anderem Verbrennungsmotor
  • Keine Befristung der Besitzdauer.
  • Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen zulässige Leermasse bis 350 kg (Bei Elektrofahrzeugen ohne Batterien)

B

Grafik Auto

Einschluss:
L, AM

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre
    beim "Begleiteten Fahren" oder bei der Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarer Beruf

Kraftfahrzeuge
(außer A, A2, A1):

  • bis 3500 kg
  • bis 8 Personen außer dem Fahrer
  • auch mit Anhänger bis 750 kg
  • auch mit Anhänger über 750 kg bei maximal 3500 kg der Kombination
  • Keine Befristung der Besitzdauer.
  • Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland und nur in Begleitung bzw. im Rahmen der Ausbildung.

B mit Ziffer 96

Grafik Auto mit Anhänger

Einschluss:
Keiner

  • Vorbesitz Klasse B
  • 18 Jahre

Kraftfahrzeug Klasse B:

  • mit Anhänger über 750 kg bei maximal 4250 kg der Kombination
  • Keine eigene Klasse, lediglich Eintragung der Ziffer 96 zur Klasse B
  • Keine Befristung der Besitzdauer.
  • Erwerb durch Fahrerschulung mit theoretischem und praktischem Kurs (keine Prüfung)

BE

Grafik Auto mit Anhänger

Einschluss:
L, AM

  • Vorbesitz Klasse B
  • 18 Jahre

Kraftfahrzeug Klasse B:

  • mit Anhänger bis 3500 kg
  • Keine Befristung der Besitzdauer.
  • Erwerb durch praktische Ausbildung und praktische Prüfung

C

Grafik Lastwagen

Einschluss:
C1

  • Vorbesitz Klasse B
  • 21 Jahre
  • 18 Jahre mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz oder bei der Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarer Beruf

Kraftfahrzeuge
(außer A, A1, A2, AM):

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t
  • mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

 

Kraftomnibusse
im Inland ohne Fahrgäste:

  • über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
  • auch mit Anhänger
  • nur, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen
  • Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschließend erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
  • Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschließlich eines Anhängers zulässig.

CE

Grafik Lastwagen mit Anhänger

Einschluss:
BE, C1E, T

  • Vorbesitz Klasse C
  • 21 Jahre
  • 18 Jahre mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz oder bei der Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarer Beruf

Kraftfahrzeuge
(außer A, A1, A2, AM):

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t
  • mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg
  • Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschließend erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
  • Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschließlich eines Anhängers zulässig.

C1

Grafik Lastwagen

Einschluss:
Keine

  • Vorbesitz Klasse B
  • 18 Jahre

Kraftfahrzeuge
(außer A, A1, A2, AM):

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t
  • mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
  • Danach Verlängerung für jeweils 5 Jahre bei Vorlage einer ärztlichen Untersuchung und eines augenärztlichen Gutachtens

C1E

Grafik Lastwagen mit Anhänger

Einschluss:
BE, sowie D1E, sofern der Inhaber Klasse D1 besitzt

  • Vorbesitz Klasse C1
  • 18 Jahre

Kraftfahrzeuge
(außer A, A1, A2, AM):

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t
  • mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
  • auch mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg
  • zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 12 t
  • Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
  • Danach Verlängerung für jeweils 5 Jahre bei Vorlage einer ärztlichen Untersuchung und eines augenärztlichen Gutachtens

D

Grafik Bus

Einschluss:
D1

  • Vorbesitz Klasse B
  • 24 Jahre ohne Vorbedingung
  • 23, 21, 20 oder 18 Jahre mit bestimmten Vorbedingungen

Kraftfahrzeuge
(außer A, A1, A2, AM)
zur Personenbeförderung:

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen ausser dem Fahrzeugführer
  • auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
  • Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
  • Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

D1

Grafik Bus

Einschluss:
Kein

  • Vorbesitz Klasse B
  • 21 Jahre ohne Vorbedingungen
  • 18 Jahre mit bestimmten Vorbedingungen

Kraftfahrzeuge
(außer A, A1, A2, AM)
zur Personenbeförderung:

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Personen ausser dem Fahrzeugführer
  • mit einer Länge von nicht mehr als 8 m
  • auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
  • Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
  • Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

DE

Grafik Bus

Einschluss:
D1E

  • Vorbesitz Klasse D
  • 24 Jahre ohne Vorbedingung
  • 23, 21, 20 oder 18 Jahre mit bestimmten Vorbedingungen

Kraftfahrzeuge
(außer A, A1, A2, AM)
zur Personenbeförderung:

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen ausser dem Fahrzeugführer
  • auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
  • Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
  • Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
  • Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

D1E

Grafik Bus

Einschluss:
Kein

  • Vorbesitz Klasse D1
  • 21 Jahre ohne Vorbedingungen
  • 18 Jahre mit bestimmten Vorbedingungen

Kraftfahrzeuge
(außer A, A1, A2, AM)
zur Personenbeförderung:

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Personen ausser dem Fahrzeugführer
  • mit einer Länge von nicht mehr als 8 m
  • auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
  • Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
  • Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
  • Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

T

Grafik Trecker

Einschluss:
L, AM

  • 16 Jahre

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen:

  • bis 60 km/h
  • auch mit Anhängern

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für Land- und forstwirtschaftliche Zwecke:

  • bis 40 km/h
  • auch mit Anhängern
  • Keine Befristung der Besitzdauer.
  • Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahre.

L

Grafik Trecker

Einschluss:
Keine

  • 16 Jahre

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen:

  • bis 40 km/h
  • auch mit Anhängern (bis 25 km/h)

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge:

  • bis 25 km/h
  • auch mit Anhängern
  • Keine Befristung der Besitzdauer.

Info-Box

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Letzte Änderung dieser Seite: 03.06.2018