Es gibt viele verschiedene Führerscheinklassen, die jeweils für andere Fahrzeuge
gelten. Im Einzelnen sind das aktuell folgende Klassen:
Klasse / Einschluss |
Vorbesitz / Mindestalter |
Fahrzeuge und Berechtigung |
Befristung / Bemerkungen |
A

Einschluss: A1, A2, AM
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- 24 Jahre
bei Direktzugang
- 21 Jahre
bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen über 15kW
- 20 Jahre
bei Krafträdern bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz A2
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Krafträder:
- auch mit Beiwagen
- über 45 km/h
- über 50 cm³
Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
- über 45 km/h
- über 50 cm³
- über 15 kW
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- Keine Befristung der Besitzdauer.
- Bei 2 Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung.
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A2

Einschluss: A1, AM
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Krafträder:
- auch mit Beiwagen
- bis 35 kW
- Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/Kg
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- Keine Befristung der Besitzdauer.
- Bei 2 Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung.
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A1

Einschluss: AM
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Krafträder:
- auch mit Beiwagen
- bis 125 cm³
- bis 11 kW
- Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/Kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
- über 45 km/h
- über 50 cm³
- bis 15 kW
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- Keine Befristung der Besitzdauer.
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AM

Einschluss: Keine |
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Zweirädrige Kleinkrafträder:
- auch mit Beiwagen
- auch Fahrräder mit Hilfsmotor
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- bis 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder:
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- bis 4 kW bei Elektromotor oder anderem Verbrennungsmotor
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- bis 4 kW bei Elektromotor oder anderem Verbrennungsmotor
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- Keine Befristung der Besitzdauer.
- Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen zulässige Leermasse bis 350 kg (Bei Elektrofahrzeugen ohne Batterien)
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B

Einschluss: L, AM |
- 18 Jahre
- 17 Jahre
beim "Begleiteten Fahren" oder bei der Ausbildung "Berufskraftfahrer",
"Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarer Beruf
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Kraftfahrzeuge
(außer A, A2, A1):
- bis 3500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger bis 750 kg
- auch mit Anhänger über 750 kg bei maximal 3500 kg der Kombination
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- Keine Befristung der Besitzdauer.
- Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland und nur in
Begleitung bzw. im Rahmen der Ausbildung.
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B mit Ziffer 96

Einschluss: Keiner
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- Vorbesitz Klasse B
- 18 Jahre
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Kraftfahrzeug Klasse B:
- mit Anhänger über 750 kg bei maximal 4250 kg der Kombination
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- Keine eigene Klasse, lediglich Eintragung der Ziffer 96 zur Klasse B
- Keine Befristung der Besitzdauer.
- Erwerb durch Fahrerschulung mit theoretischem und praktischem Kurs (keine Prüfung)
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BE

Einschluss: L, AM |
- Vorbesitz Klasse B
- 18 Jahre
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Kraftfahrzeug Klasse B:
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- Keine Befristung der Besitzdauer.
- Erwerb durch praktische Ausbildung und praktische Prüfung
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C

Einschluss: C1
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- Vorbesitz Klasse B
- 21 Jahre
- 18 Jahre mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz oder bei der Ausbildung
"Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarer Beruf
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Kraftfahrzeuge
(außer A, A1, A2, AM):
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t
- mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Kraftomnibusse
im Inland ohne Fahrgäste:
- über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
- auch mit Anhänger
- nur, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der
Überführung an einen anderen Ort dienen
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- Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschließend erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
- Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschließlich
eines Anhängers zulässig.
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CE

Einschluss: BE, C1E, T
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- Vorbesitz Klasse C
- 21 Jahre
- 18 Jahre mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz oder bei der Ausbildung
"Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarer Beruf
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Kraftfahrzeuge
(außer A, A1, A2, AM):
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t
- mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg
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- Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschließend erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
- Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschließlich
eines Anhängers zulässig.
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C1

Einschluss: Keine
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- Vorbesitz Klasse B
- 18 Jahre
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Kraftfahrzeuge
(außer A, A1, A2, AM):
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t
aber nicht mehr als 7,5 t
- mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
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- Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
- Danach Verlängerung für jeweils 5 Jahre bei Vorlage einer ärztlichen Untersuchung und eines augenärztlichen Gutachtens
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C1E

Einschluss: BE, sowie D1E, sofern der Inhaber Klasse D1 besitzt
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- Vorbesitz Klasse C1
- 18 Jahre
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Kraftfahrzeuge
(außer A, A1, A2, AM):
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t
- mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
- auch mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg
- zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 12 t
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- Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
- Danach Verlängerung für jeweils 5 Jahre bei Vorlage einer ärztlichen Untersuchung und eines augenärztlichen Gutachtens
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D

Einschluss: D1
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- Vorbesitz Klasse B
- 24 Jahre ohne Vorbedingung
- 23, 21, 20 oder 18 Jahre mit bestimmten Vorbedingungen
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Kraftfahrzeuge
(außer A, A1, A2, AM)
zur Personenbeförderung:
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen ausser dem Fahrzeugführer
- auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
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- Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
- Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
- Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
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D1

Einschluss: Kein
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- Vorbesitz Klasse B
- 21 Jahre ohne Vorbedingungen
- 18 Jahre mit bestimmten Vorbedingungen
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Kraftfahrzeuge
(außer A, A1, A2, AM)
zur Personenbeförderung:
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Personen ausser dem Fahrzeugführer
- mit einer Länge von nicht mehr als 8 m
- auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
|
- Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
- Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
- Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
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DE

Einschluss: D1E
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- Vorbesitz Klasse D
- 24 Jahre ohne Vorbedingung
- 23, 21, 20 oder 18 Jahre mit bestimmten Vorbedingungen
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Kraftfahrzeuge
(außer A, A1, A2, AM)
zur Personenbeförderung:
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen ausser dem Fahrzeugführer
- auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
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- Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
- Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
- Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
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D1E

Einschluss: Kein
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- Vorbesitz Klasse D1
- 21 Jahre ohne Vorbedingungen
- 18 Jahre mit bestimmten Vorbedingungen
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Kraftfahrzeuge
(außer A, A1, A2, AM)
zur Personenbeförderung:
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Personen ausser dem Fahrzeugführer
- mit einer Länge von nicht mehr als 8 m
- auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
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- Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
- Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
- Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
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T

Einschluss: L, AM
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Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen:
- bis 60 km/h
- auch mit Anhängern
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für Land- und
forstwirtschaftliche Zwecke:
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern
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- Keine Befristung der Besitzdauer.
- Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahre.
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L

Einschluss: Keine
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Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen:
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern (bis 25 km/h)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere
Flurförderfahrzeuge:
- bis 25 km/h
- auch mit Anhängern
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- Keine Befristung der Besitzdauer.
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